Kostenrückerstattung

Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sieht Kostenzuschüsse für Leistungen vor sofern diese expliziet verordnet wurden. (Manuelle Heilmassagen, Manuelle Lymphdrainagen, Bindegewebsmassagen, Feuchte/Trockene Wärmebehandlungen - weitere Details in der Rubrik "Verordnung")

 

Vorraussetzung für eine Rückerstattung der Kosten ist die chefärztliche Bewilligung der Verordnung.

 

Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenkasse und Therapie-verordnung unterschiedlich. Tarifmäßige Rückrefundierung bzw. Kostenersatz nach den Bestimmungen der Satzung der zuständigen Krankenkasse. 

 

Am Ende einer Behandlungsserie erhalten Sie eine Honorarnote und den Verordnungsschein zurück - die sie zusammen bei ihrer zuständigen

Krankenkasse einreichen können. Ihre Krankenkasse bzw. ihre private Krankenzusatzversicherung (Unfallversicherung) erstattet Ihnen - bis auf

den jeweiligen Selbstbehalt - die Behandlungskosten je nach Therapie-

verordnung und Satzung zurück.  

 

Für Präventivbehandlungen werden die Kosten von den Kassen

nicht rückerstattet.

 

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (AGB)