Kostenrückerstattung
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) sieht Kostenzuschüsse für Leistungen vor sofern diese expliziet verordnet wurden. (Manuelle Heilmassagen, Manuelle Lymphdrainagen, Bindegewebsmassagen, Feuchte/Trockene Wärmebehandlungen - weitere Details in der Rubrik "Verordnung")
Vorraussetzung für eine Rückerstattung der Kosten ist die chefärztliche Bewilligung der Verordnung.
Die Höhe der Rückerstattung ist je nach Krankenkasse und Therapie-verordnung unterschiedlich. Tarifmäßige Rückrefundierung bzw. Kostenersatz nach den Bestimmungen der Satzung der zuständigen Krankenkasse.
Am Ende einer Behandlungsserie erhalten Sie eine Honorarnote und den Verordnungsschein zurück - die sie zusammen bei ihrer zuständigen
Krankenkasse einreichen können. Ihre Krankenkasse bzw. ihre private Krankenzusatzversicherung (Unfallversicherung) erstattet Ihnen - bis auf
den jeweiligen Selbstbehalt - die Behandlungskosten je nach Therapie-
verordnung und Satzung zurück.
Für Präventivbehandlungen werden die Kosten von den Kassen
nicht rückerstattet.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (AGB)